1. Geltung
Diese Nutzungsbedingungen gelten für den Zugang zur Software SparWay ONE und zur zugehörigen öffentlichen Website der Sparway GmbH, soweit nicht individuell etwas anderes vereinbart ist.
Sie richten sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (Vertriebsorganisationen, Produktanbieter, technische Partner). Für Endkunden gilt ergänzend Abschnitt 22.
Nicht Gegenstand dieses Dokuments sind vollständige Vertriebspartnerverträge, Anbieter-SLA, API-Sonderbedingungen und der Auftragsverarbeitungsvertrag. Diese werden gesondert geschlossen, soweit sie benötigt werden.
2. Begriffe
Plattform
Mandant
Nutzer
Anbieter
Vorgang
3. Vertragsschluss
Der Vertrag über die entgeltliche Nutzung kommt durch das Angebot der Sparway GmbH und die Annahme des Mandanten zustande, in der Regel durch unterzeichneten Auftrag oder gleichwertige Textform. Die Registrierung eines Kontos allein begründet noch keinen entgeltlichen SaaS-Vertrag.
Eine öffentliche Partnerbewerbung ist ein Antrag auf Prüfung, kein Anspruch auf Freischaltung.
4. Zweck der Plattform
SparWay ONE ist eine operative digitale Prozessschicht zwischen Produktanbietern und Vertriebsorganisationen. Sie orchestriert Beratung, Antrag, Auftrag, Dokumente, Rückfragen, Status, Provision und verwandte Schritte, soweit Module freigeschaltet sind.
Die Plattform ersetzt nicht die Kernsysteme der Anbieter. Verträge über Energieversorgung, Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung, Versicherungsschutz oder Telekommunikation kommen zwischen Endkunde und Anbieter bzw. Kasse zustande, nicht automatisch mit der Sparway GmbH.
5. Konten, Organisationen, Rollen
Zugänge sind personenbezogen. Der Mandant benennt die berechtigten Nutzer und hält Stammdaten aktuell. Rollen und Produktfreigaben steuern, was jemand sehen und tun darf. Der Mandant darf nur Personen berechtigen, die für ihn handeln dürfen.
Zugangsdaten sind geheim zu halten. Missbrauch ist unverzüglich zu melden. Die Sparway GmbH darf Konten sperren, wenn hinreichende Anhaltspunkte für eine Gefahr für die Sicherheit, für andere Mandanten oder für einen Rechtsverstoß bestehen; der Mandant wird informiert, soweit dem nicht überwiegende Gründe entgegenstehen.
6. Anbieteranbindung und Fremddaten
Verfügbarkeit, Inhalt und Aktualität von Anbieterdaten, Tarifen, Formularen und Entscheidungsschritten liegen beim jeweiligen Anbieter oder bei der Kasse. Die Plattform gibt keine Garantie, dass ein externer Dienst erreichbar ist oder einen Vorgang annimmt.
Soweit Vergleichsergebnisse in einer Reihenfolge dargestellt werden (etwa im Kassenvergleich), folgt die Ordnung der Berechnung des jeweiligen Moduls. Eine bezahlte Platzierung wird damit nicht behauptet. Individuelle Vereinbarungen über Hervorhebungen bedürfen der Textform.
7. Mitwirkung, Richtigkeit, Uploads
Der Mandant stellt richtige, vollständige und rechtmäßige Daten bereit. Er holt erforderliche Einwilligungen und Informationen der Betroffenen ein, bevor Daten in die Plattform gelangen.
Hochgeladene Dateien dürfen keine Schadsoftware enthalten und keine Rechte Dritter verletzen. Sensible Unterlagen gehören nur in den vorgesehenen Vorgang, nicht in ungesicherte Kanäle.
8. Zulässige Nutzung
Unzulässig sind insbesondere:
- Zugriff auf fremde Mandanten oder Umgehung von Berechtigungen
- Lasttests oder Angriffe ohne vorherige schriftliche Abstimmung
- Nutzung der Plattform zur Begehung von Straftaten oder zur Täuschung von Anbietern, Kassen oder Endkunden
- Weitergabe von Zugängen an unberechtigte Dritte
Der Mandant trifft im eigenen Verantwortungsbereich angemessene organisatorische Sicherheitsmaßnahmen (Geräte, Berechtigungen, Austritt von Mitarbeitenden).
9. API und Drittsysteme
Schnittstellen dürfen nur im dokumentierten Umfang und mit gültigen Zugangsdaten genutzt werden. Rate-Limits und technische Vorgaben sind einzuhalten. Die Sparway GmbH haftet nicht für Ausfälle oder Datenfehler von Drittsystemen, die der Mandant oder ein Anbieter anbindet.
10. Änderungen der Leistung
Die Sparway GmbH darf die Plattform weiterentwickeln, Module anpassen und zumutbare technische Änderungen vornehmen. Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt. Gesetzliche oder aufsichtliche Vorgaben können kurzfristige Anpassungen erfordern.
11. Verfügbarkeit und Wartung
Ein öffentliches Verfügbarkeitsversprechen oder ein SLA ist in diesen Bedingungen nicht enthalten. Soweit ein SLA vereinbart wird, gilt nur die dortige Regelung.
Wartung kann zu Unterbrechungen führen. Eine öffentliche Wartungskalender-Funktion ist nicht Bestandteil dieser Website.
12. Entgelt, Provision, Abrechnung
Vergütung, Laufzeit und Abrechnung der Plattformnutzung ergeben sich aus dem Individualvertrag. Diese Bedingungen setzen keine Preise fest.
In der Plattform angezeigte Provisions- oder Erwartungsbeträge können vorläufig sein, bis sie nach den Regeln des Mandanten und des Anbieters bestätigt oder gebucht sind. Korrekturen erfolgen über die vorgesehenen Korrektur- und Stornowege, nicht durch stilles Überschreiben freigegebener Finanzzeilen.
13. Laufzeit, Kündigung, Sperre
Laufzeit und Kündigungsfristen stehen im Individualvertrag. Fehlt eine Regelung, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Die Sparway GmbH darf den Zugang vorläufig sperren, wenn der Mandant trotz Hinweis wesentlich gegen diese Bedingungen oder gegen Gesetz verstößt, Entgelte trotz Fälligkeit und Mahnung nicht leistet oder die Sicherheit der Plattform gefährdet ist. Die Sperre ist auf das Erforderliche zu begrenzen.
14. Datenexport und Löschung
Nach Vertragsende unterstützt die Sparway GmbH die Herausgabe oder Löschung der Mandantendaten in dem Umfang, der vertraglich und gesetzlich geschuldet ist. Ein bestimmtes Exportformat oder eine Frist ist hier nicht zugesagt, sofern der Individualvertrag nichts anderes bestimmt.
Gesetzliche Aufbewahrungspflichten und Nachweiszwecke (einschließlich Statushistorie) können einer vollständigen sofortigen Löschung entgegenstehen. Anonymisierung von Kundenakten ist im Produkt als Mechanismus vorgesehen.
15. Schutzrechte
Die Plattform, ihre Oberflächen, Texte, Marken und der zugrunde liegende Code verbleiben bei der Sparway GmbH bzw. bei den jeweiligen Rechteinhabern. Der Mandant erhält ein einfaches, nicht übertragbares, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung im vereinbarten Umfang.
An den vom Mandanten eingestellten Inhalten und Kundendaten stehen die Rechte dem Mandanten bzw. den Betroffenen zu. Die Sparway GmbH nutzt sie nur zur Vertragserfüllung und nach Weisung, soweit sie Auftragsverarbeiterin ist.
16. Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln nicht öffentlich bekannte Informationen der anderen Seite vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.
17. Datenschutz
Es gilt die Datenschutzerklärung. Soweit die Sparway GmbH personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag zu schließen. Diese Nutzungsbedingungen ersetzen ihn nicht.
18. Haftung
Die Sparway GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Sparway GmbH nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf). In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleibt unberührt. Eine verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Sparway GmbH haftet nicht für die inhaltliche Richtigkeit fremder Anbieterentscheidungen, für die Annahme eines Antrags durch eine Kasse oder einen Versorger und nicht für Beratungsergebnisse, die der Mandant gegenüber Endkunden abgibt.
19. Höhere Gewalt
Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflusses einer Partei (einschließlich schwerer Infrastrukturausfälle, rechtmäßiger Streiks, Naturereignisse, Kriege, Pandemien, behördlicher Anordnungen) befreien für die Dauer der Störung von der Leistungspflicht, soweit die Leistung dadurch unmöglich oder unzumutbar wird. Die betroffene Partei unterrichtet die andere unverzüglich.
20. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Mandant darf Ansprüche gegen die Sparway GmbH nur mit deren Zustimmung abtreten, es sei denn, es handelt sich um eine Geldforderung im Sinne von § 354a HGB.
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
21. Änderung dieser Bedingungen
Die Sparway GmbH darf diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft anpassen, soweit das aus rechtlichen, technischen oder organisatorischen Gründen erforderlich ist und den Mandanten nicht unangemessen benachteiligt. Die neue Fassung wird in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Mandant nicht innerhalb einer in der Mitteilung genannten, angemessenen Frist, gilt die neue Fassung als angenommen. Auf die Widerspruchsfolge wird in der Mitteilung hingewiesen. Bei Widerspruch können beide Seiten den Vertrag außerordentlich zum Wirksamkeitszeitpunkt der Änderung kündigen, soweit ihnen das Festhalten unzumutbar ist.
Eine Versionierung der Annahme durch Klick auf der öffentlichen Website findet derzeit nicht statt.
22. Endkundenportal
Natürliche Personen, die über das Kundenportal Vorgänge einsehen oder mitwirken (etwa Unterschrift), nutzen die Plattform als Zugang zum Prozess ihres Vertriebspartners bzw. Anbieters. Es entsteht dadurch kein Kaufvertrag mit der Sparway GmbH über Energie, Versicherung oder Mitgliedschaft.
Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt, soweit sie auf das Rechtsverhältnis zum Anbieter oder zur Kasse anwendbar sind. Für die OS-Plattform siehe das Impressum.
23. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Wuppertal ausschließlicher Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.
24. Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Regelungslücken. Eine geltungserhaltende Reduktion unwirksamer Klauseln findet nur statt, soweit das geltende Recht sie zulässt.
Kontakt: one@sparway.de.
